Die britische Umweltbehörde (EA) fordert Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen auf, ihre Emissionen im Rahmen des Schadstoffinventars (Pollution Inventory, PI) zu melden. Dies schließt nun auch biogene CO₂-Quellen ein.
Die EA ist bestrebt, die Qualität der Daten über Treibhausgasemissionen in diesem Sektor zu verbessern.
Im Januar 2021 forderte die EA dazu auf, dass alle in Betrieb befindlichen thermischen Abfallverwertungsanlagen, die Siedlungsabfälle (MSW) verbrennen, ihre kontinuierlichen Emissionsmesssysteme (CEMS) und Durchflussmesser für CO2
und N2O kalibrieren sollten. Diese Aufforderung erfolgte auf freiwilliger Basis, in der Erwartung, dass dies in Zukunft zur Pflicht wird.
Für einige Betreiber bedeutete dies, diese Gase in den EN14181-Berichtsplan aufzunehmen und auf MCERTS-akkreditierte Durchflusssonden aufzurüsten.
Gemischte Brennstoffe, die z. B. in Ersatzbrennstoff- (RDF) oder Hausmüllverbrennungsanlagen (MWI) verwendet werden, bestehen aus einer Mischung aus biogenem und fossilem Kohlenstoff. Der biogene Kohlenstoff ist in Brennstoffen enthalten, die erst vor kurzem entstanden sind, z. B. Holz, Lebensmittel, Pflanzen, Papier usw., und das darin enthaltene CO2 ist Teil eines natürlichen Kreislaufs.
Der fossile Kohlenstoff ist in Brennstoffen enthalten, die vor Jahrmillionen entstanden sind, wie z. B. Kohle, Öl und daraus abgeleitete Produkte wie z. B. Kunststoff. Diese verschiedenen Materialien lassen sich insofern durch einen Marker der Kohlenstoffatome identifizieren, als dass fossiles Material aus 12C und biogenes Material aus 14C besteht.
Bei der Verbrennung des Brennstoffs werden die Kohlenstoffe in die Atmosphäre freigesetzt. Biogenes CO2 wird dabei als neutrales CO2 definiert, da das CO2, das durch den Verbrennungsprozess freigesetzt wird, erst kurze Zeit zuvor durch das Material gebunden wurde. Nur der fossile CO2-Anteil der Emissionen wird als Treibhausgasquelle definiert. Durch eine Bestimmung des 14C-Anteils im Abgas kann der biogene Anteil des Brennstoffs ermittelt werden.
Jetzt, im Jahr 2022, hat die EA das Schadstoffinventar (Pollution Inventory, PI) ergänzt. Sie möchte, dass alle thermischen Abfallverwertungsanlagen, die Siedlungsabfälle (MSW) verbrennen, das CO2 aus biogenen Quellen melden.
Neben den CO2 und N2O-Emissionen möchte die EA nun einen Standard für die Berichterstattung über biogene CO2-Emissionen in dem PI fördern. Das Standardverfahren wird die Qualität der gelieferten Daten verbessern, was wiederum zur Bestimmung ihrer Genauigkeit beitragen wird.
Zur Berechnung des Anteils an biogenem CO2 steht eine Reihe von Methoden zur Verfügung. Einige beruhen auf Beurteilungen und Schätzungen.
Anhand des aus der kontinuierlichen C-14-Probenahme gewonnenen Verhältnisses und des von der Anlage emittierten Gesamt-CO2 lässt sich die Menge des CO2 aus biogenen Quellen berechnen.
Infolgedessen liefert diese Methode die genauesten Zahlen für die Meldung biogener CO2-Emissionen.
Zur Bestimmung der biogenen Fraktion wird mit dem AMESA B-System ein Teil des Abgases unter volumenproportionalen Bedingungen entnommen und das CO2 in einer mit Ascarit oder Natronkalk gefüllten Adsorberkartusche gesammelt. Nach der mehrstündigen bis einmonatigen Probenahme wird die Kartusche zur Kohlenstoffdatierung an ein Labor geschickt, das die Kohlenstoff-14-Methode anwendet und den Anteil der 14C- und 12C-Isotope im CO2 bestimmt.
Anhand des Analyseergebnisses und der Informationen über den 14C-Anteil lässt sich der emittierte Anteil von biogenem und fossilem CO2 oder die Menge der grünen Energie berechnen.
Das angewandte Prinzip ist eine standardisierte Methode und entspricht den Normen EN ISO 13833 und EN 15440.